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Beitragsquittung
Fragen & Antworten zur Beitragsquittung-Online
SPD-Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Beitragsquittung online zu erhalten. Wenn sie (für die Quittung 2023 bis zum 4. Januar 2024) ihr Einverständnis erklären und ein Benutzerkonto für meine.spd.de besitzen, erhalten sie keine gedruckte Quittung für das Jahr 2023.
Alle Mitglieder, die die Beitragsquittung-Online grundsätzlich nutzen können, sich bisher aber noch nicht dafür registriert haben, bekommen Ende November 2023 eine E-Mail, in der das Verfahren beschrieben wird. Alle, Mitglieder, die über ein Benutzerkonto auf meine.spd.de verfügen und sich bereits in den Vorjahren registriert hatten oder sich jetzt noch bis zum 4. Januar 2024 registrieren, erhalten ab dem 5. Januar 2024 eine E-Mail mit Hinweisen, wie die Beitragsquittung-Online abgerufen werden kann. Und wie Du Dein Passwort zurücksetzen kannst, erfährst Du weiter unten.
Um die digitale Beitragsquittung abrufen zu können, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. So muss z.B. Dein Mitgliedsbeitrag für das gesamte Quittungsjahr von Deinem Landesverband oder Bezirk von Deinem Konto eingezogen werden. Sollte das nicht so sein, wird Deine Quittung ab Januar 2024 wie immer mit der Post versendet. Bitte habe also noch einen Moment Geduld.
Mitglieder, die uns ihr Einverständnis gegeben haben, erhalten rechtzeitig eine E-Mail mit allen weiteren Infos zum Abrufen der Beitragsquittung-Online. Sie wird spätestens Mitte Januar im persönlichen Bereich auf meine.spd.de zur Verfügung stehen.
Nein. Deshalb melde Dich mit Deiner Mitgliedsnummer und Deiner E-Mail-Adresse am besten gleich auf meine.spd.de an. Wir erinnern Dich aber auch noch einmal per E-Mail.
Wenn Du bis Ende Januar Deine Geschäftsstelle informierst und Dein Konto für den zentralen Beitragseinzug nennst, kannst Du für das Quittungsjahr 2024 die Beitragsquittung-Online nutzen. Die Beitragsquittung kannst Du nur online beziehen, wenn Du für das gesamte Jahr am zentralen Einzug von Deinem eigenen Konto teilgenommen hast.
Wende Dich dann bitte an Deine Geschäftsstelle vor Ort. Die richtigen Kontaktdaten findest Du auf SPD.de.
Ja. Die Quittungen für die Jahre 2020 bis 2023 stehen Dir auf meine.spd.de unter Meine Nutzerdaten“ im Menüpunkt „+ Beitragsquittungen“ zur Verfügung. Sofern die Voraussetzungen, ganzjährige Teilnahme am zentralen Beitragseinzug vom eigenen Konto und Einverständnis zur Beitragsquittung-Online für das betreffende Jahr erfüllt sind.
Einfach auf der Startseite von meine.spd.de auf „Meine Daten“ klicken. Melde Dich mit Deiner E-Mailadresse und Deinem Passwort an. Im Menüpunkt „+ Beitragsquittungen“ kannst Du Dein Exemplar herunterladen. Oder direkt folgenden Link klicken: https://dataservices.spd.de/spdng/mydata/#receipt
Die Erstschrift wird nur einmal ausgestellt. Du kannst sie einmal herunterladen und speichern. Solltest Du Deine Beitragsquittung erneut benötigen, steht Dir eine Zweitschrift zur Verfügung. Diese kannst Du jederzeit erneut herunterladen.
Wenn nur eine E-Mail-Adresse für zwei Personen angegeben wurde, ist es technisch nur möglich, dass eine Ehepartnerin bzw. ein Ehepartner die Beitragsquittung online abrufen kann. Deshalb ist es aus technischen Gründen erforderlich, dass Ehepartner jeweils über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen und damit ihr eigenes Benutzerkonto einrichten. Doch keine Sorge: Die Beitragsquittung, die nicht online zur Verfügung gestellt werden konnte, wird automatisch per Post verschickt.
Die Anmeldung zur Beitragsquittung-Online ist bis zum 4. Januar 2024 möglich. Wer sich danach dafür anmeldet, bekommt erst im folgenden Jahr seine Beitragsquittung online und die für 2023 noch per Post. Um die Versendung der Beitragsquittung per Post nicht weiter hinauszuzögern, wurde dieser Stichtag gesetzt.
Für den Login auf meine.spd.de hast Du die Möglichkeit unter "Meine Nutzerdaten" über den Link "Passwort vergessen?" eine E-Mail an Deine E-Mail-Adresse schicken zu lassen. Über den enthaltenen Link kannst Du Dir dann ein neues Passwort vergeben. Es muss mindestens 8 Zeichen enthalten, darunter mindestens
- 1 Großbuchstabe,
- 1 Kleinbuchstabe,
- 1 Zahl,
- 1 Sonderzeichen.
Danach kannst Du Dich in Deinen Account (Benutzerkonto) einloggen und die Beitragsquittung herunterladen.
- Nach der Neuvergabe eines Passwortes erhältst Du zur Bestätigung eine kurze E-Mail. Die E-Mail für die Passwort-Neuvergabe kann nur an die E-Mail-Adresse versandt werden, mit der Du registriert bist. Manchmal wird diese durch die Spam-Filter einiger E-Mail-Anbieter gefiltert. Bitte schaue noch einmal in den entsprechenden E-Mail-Ordner, wenn Du die Bestätigung nicht direkt erhältst.
- Der Link in der automatischen Passwort-E-Mail zur Bestätigung Deines neuen Passwortes ist aus Sicherheitsgründen nur 30 Minuten gültig und darf nur einmal angeklickt werden. Solltest Du die E-Mail zu spät öffnen oder den Link mehrmals angeklickt haben, gehe bitte noch einmal auf meine.spd.de und vergib ein neues Passwort.
- Nach der Neuvergabe eines Passwortes erhältst Du zur Bestätigung eine kurze E-Mail. Die E-Mail für die Passwort-Neuvergabe kann nur an die E-Mail-Adresse versandt werden, mit der Du registriert bist. Manchmal wird diese durch die Spam-Filter einiger E-Mail-Anbieter gefiltert. Bitte schaue noch einmal in den entsprechenden E-Mail-Ordner, wenn Du die Bestätigung nicht direkt erhältst.
Wenn Du die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllst, kannst Du in „Meine Nutzerdaten“ das Einverständnis zur Beitragsquittung-Online erklären. Gehe dort auf „Einwilligungen“ und setze bei der „SPD-Beitragsquittung“ einen Haken und speichere.
Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt (ganzjährige Teilnahme am zentralen Beitragseinzug vom eigenen Konto, Account (Benutzerkonto) auf meine.spd.de und dort erklärtes Einverständnis zur Beitragsquittung-Online), kann die Beitragsquittung online beziehen.
Ja! Mitglieder können sich wegen der Zusendung einer Zweitschrift an ihre Landes- oder Bezirksgeschäftsstelle oder gegebenenfalls an das Servicecenter wenden.
Dazu musst Du den Haken, den Du in „Meine Nutzerdaten“ unter „Einwilligungen“ bei der SPD Beitragsquittung online gesetzt hast, durch einmaliges Klicken und speichern, zurücknehmen. Achtung: Das muss bis zum 4. Januar 2024 geschehen.
Die Marke für das Parteibuch findet sich auch auf der Beitragsquittung, die Du Dir dann herunterladen kannst. Einfach ausdrucken, ausschneiden und einkleben.