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Beitragsquittung
Fragen & Antworten zur Beitragsquittung-Online

Deine Beitragsquittung für das Jahr 2025
Hier beantworten wir häufige Fragen zur Beitragsquittung-online.
Neu ist, dass die meisten Mitglieder nicht mehr auf die Zustellung ihrer Beitragsquittung mit der Post warten müssen.
Neu ist, dass alle Mitglieder, die pro Einzugstermin (also in den meisten Fälle vierteljährlich) nicht mehr als 300,- Euro Mitgliedsbeitrag zahlen, dies gegenüber dem Finanzamt mit ihrem entsprechenden Kontoauszug belegen können. Sie müssen also auch nicht auf die Zusendung der Beitragsquittung warten.
Es bleibt dabei, dass Mitglieder, die pro Einzugstermin mehr als 300 Euro gezahlt haben, eine Beitragsquittung per Post erhalten.
Neu ist, dass Mitglieder, die ihren Beitrag nicht einziehen lassen, sondern selbst überweisen, dies mit dem entsprechenden Kontoauszug gegenüber dem Finanzamt belegen können. Dies gilt auch für Mitglieder, die ihren Beitrag durch Überweisung oder durch Einzug direkt an ihren Ortsverein zahlen!
Es bleibt dabei, dass alle Mitglieder, die die grundsätzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen, ihre Beitragsquittung online beziehen können. Sie erhalten rechtzeitig eine E-Mail mit allen weiteren Infos zum Abruf ihrer Quittung. Sie wird spätestens Mitte Januar im persönlichen Bereich auf meine.spd.de zur Verfügung stehen.
Die erste Voraussetzung ist, dass Dein Mitgliedsbeitrag für das gesamte Quittungsjahr 2025 mit dem SEPA-Verfahren von deinem Landesverband oder Bezirk eingezogen wurde. Außerdem benötigst Du unbedingt eine Anmeldung im Mitgliederportal meine.spd.de.
Einfach auf der Startseite von meine.spd.de und dort einloggen oder registrieren.
Dort findest Du Deine Beitragsquittung unter "Rechtliche und finanzielle Informationen".
Nein. Deshalb melde Dich am besten gleich an! Wir erinnern Dich aber noch einmal per E-Mail, wenn wir Deine E-Mail-Adresse haben.
Der einfachste Weg: Melde Dich an bei meine.spd.de. Wenn du die Voraussetzungen für das Jahr 2025 erfüllt hast, kannst Du Dir sofort Deine Quittung dort abholen!
Ansonsten wende Dich bitte an Deine Geschäftsstelle vor Ort. Die Kontaktdaten findest Du auf SPD.de.
Wenn Du bis Ende Januar 2026 Deine Geschäftsstelle informierst und Dein Konto für den zentralen Beitragseinzug nennst, kannst Du für das Quittungsjahr 2026 die Beitragsquittung-Online nutzen. Die Beitragsquittung kannst Du nur online beziehen, wenn Du für das gesamte Jahr am Beitragseinzug von Deinem eigenen Konto teilgenommen hast.
Ja. Die Quittungen für die Jahre 2020 bis 2024 stehen Dir auf meine.spd.de unter "Meine Nutzerdaten" im Menüpunkt "+ Beitragsquittungen" zur Verfügung, sofern die Voraussetzungen (ganzjährige Teilnahme am zentralen Beitragseinzug vom eigenen Konto und Einverständnis zur Beitragsquittung-Online) für das betreffende Jahr erfüllt sind.
Die Erstschrift wird nur einmal ausgestellt. Du kannst sie einmal herunterladen und speichern. Solltest Du Deine Beitragsquittung erneut benötigen, steht Dir eine Zweitschrift zur Verfügung. Diese kannst Du jederzeit erneut herunterladen.
Leider nein! Wenn nur eine E-Mail-Adresse für zwei Personen angegeben wurde, ist es technisch nur möglich, dass eine Ehepartnerin bzw. ein Ehepartner die Beitragsquittung online abrufen kann. Deshalb ist es aus technischen Gründen erforderlich, dass Ehepartner jeweils über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen und damit ihr eigenes Benutzerkonto einrichten.
Der Bezug der Beitragsquittung-Online ist für jedes Mitglied möglich, das die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Eine gesonderte Registrierung ist nicht mehr nötig.
Die Marke für das Parteibuch findet sich auch auf der Beitragsquittung, die Du Dir online herunterladen kannst. Einfach ausdrucken, ausschneiden und einkleben.