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Mitgliedsbeitragshöhe
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Dein monatlicher Mitgliedsbeitrag
Die SPD finanziert sich seit ihrer Gründung ganz überwiegend aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Und auch bei den Mitgliedsbeiträgen gilt das solidarische Prinzip. Das bedeutet: Wer über ein höheres Einkommen verfügt, zahlt einen höheren Beitrag als die, die weniger haben.
Der Parteitag der SPD hat zuletzt im Dezember 2019 die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:
Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit steuerpflichtigem Einkommen beträgt mindestens 6,00 Euro. Jedes Mitglied wählt im Rahmen seines Einkommens eine Beitragsstufe:
- bis 1.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 6,00 €
- bis 2.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 8,00 € | 16,00 € | 21,00 €
- bis 3.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 26,00 € | 32,00 € | 37,00 €
- bis 4.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 47,00 € | 63,00 € | 79,00 €
- bis 6.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 105,00 € | 158,00 € | 263,00 €
- ab 6.000 € Monatsnettoeinkommen: Monatsbeitrag 300 € und mehr
Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Bundestags- und Europaabgeordneten sowie von Regierungsmitgliedern erwartet wird, beträgt mindestens 300 Euro.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von Abgeordneten der Landtage oder der Bürgerschaften erwartet wird, wird von den Landesverbänden festgelegt.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der von kommunalen und vergleichbaren Wahlbeamt*innen erwartet wird, beträgt unter Bezug auf die Besoldungsgruppe mindestens:
- 70,00 € für A15 und A16
- 140,00 € für B1 und B2
- 210,00 € für B3 bis B6
- 280,00 € für B7 bis B9
- 350,00 € für B10 bis B11
Für Mitglieder ohne Erwerbseinkommen, ohne Pensionen, ohne Renteneinkünfte oder ohne vergleichbare Einkommen beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2,50 Euro. Für Mitglieder, die zugleich einer anderen Partei angehören, die Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) ist, beträgt der monatliche Beitrag 2,50 Euro, wenn sie ihre Beitragsverpflichtungen gegenüber dieser Schwesterpartei erfüllen.